Wie soll das mit dem Mindestlohn funktionieren?

Wanda Bechtersleben fragt :


Hallo,
wie wollen sie die vielen Forderungen eigentlich finanzieren und durchsetzen? Mindestlohn von 10 Euro finde ich ja im Prinzip richtig. Aber wer wird dann noch jemanden als Praktikant einstellen nach der Schule oder für einen kleinen Nebenjob neben dem Studium? 10 Euro auch für ungelernte Tätigkeiten? Belohnt man damit nicht nur diejenigen, die sich in der Schule und der Ausbildung keine Mühe geben? Das fände ich aber ungerecht!


Sehr geehrte Frau Bechtersleben,

ungerecht ist, dass jeder vierte Beschäftigte in Brandenburg weniger als 7,50 Euro pro Stunde in Brandenburg verdient. Viele Brandenburgerinnen und Brandenburger müssen so trotz Vollzeitarbeit ihr Einkommen vom Staat aufstocken lassen. Deshalb fordert DIE LINKE einen gesetzlichen existenzsichernden Mindestlohn nach französischem Vorbild, der innerhalb der nächsten Bundestagswahlperiode auf zehn Euro steigen soll. Anders als in Deutschland gibt es in Frankreich einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn, genannt „Salaire minimum interprofessionnel de croissance“ (Smic). Er wird von der französischen Regierung jährlich zum 1. Juli festgesetzt und berücksichtigt sowohl die Preissteigerung als auch die allgemeine Lohnentwicklung. Zum 1. Juli 2009 ist der französische Mindestlohn von bisher 8,71 Euro auf 8,82 Euro pro Stunde angehoben worden. In Frankreich beziehen rund 3,4 Millionen Beschäftigte den gesetzlichen Mindestlohn, 2,19 Millionen davon arbeiten in der Privatwirtschaft, rund 940.000 in Teilzeit.


Ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn definiert eine feste Untergrenze, unter die kein Lohn fallen darf. Er verfolgt zwei grundlegende Ziele: erstens soll jemand, der in Vollzeit erwerbstätig ist, davon auch seinen Lebensunterhalt bestreiten können. Zweitens soll der Wettbewerb der Unternehmen um Aufträge nicht durch Lohndrückerei geführt werden können. Beide Gründe gelten auch für Ungelernte. Umgekehrt soll aber eine Ausbildung wie auch weitere Qualifikationen zu Löhnen oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns führen. Wir wollen keineswegs alle Beschäftigten auf einem Lohnniveau, dem gesetzlichen Mindestlohn, halten.
Bei Nebenbeschäftigten, StudierendInnen, RentnerInnen und vergleichbaren Gruppen sollte eine Gleichbehandlung mit anderen Beschäftigten auch nicht über unterschiedliche Löhne sondern über die weitgehende Gleichbehandlung von Sozialversicherungsbeiträge bzw. Steuern für diese Einkommen erfolgen.