31. August 2007

Wassergesetz bürgerunfreundlich und mit drei Jahren Verspätung

Zur jetzt ausgegebenen Novelle des Landeswassergesetzes erklärt die verbraucherpolitische Sprecherin Renate Adolph: 
 

Die Vorstellung eines Gesetzentwurfes mit 3 Jahren Verspätung ist wahrlich keine Glanzleistung. Die gestrige Presseinformation der Landesregierung lässt den Hinweis auf die anstehende parlamentarische Befassung vermissen. Der Bürokratieabbau geht nicht so weit, dass das Kabinett Gesetze verabschiedet. Die Fraktion der Linken kann und wird zum Gesetzentwurf eine öffentliche Anhörung durchsetzen. Erst die Stellungnahmen von Verbänden und Institutionen sowie Bürgerinnen und Bürgern werden zeigen, wie gut der Entwurf ist.
 
Bereits jetzt ist klar, dass es auch Bürokratiezuwachs gibt. So soll die in der 3. Legislatur erkämpfte 15 jährige Freistellung von der Abwasserbeseitigungspflicht für Kleinkläranlagen zugunsten „einer den Erfordernissen des Einzelfalls entsprechenden Regelung“ entfallen. Im Klartext : Ein Durchsetzen des Anschluss- und Benutzungszwangs, auch bei genehmigten Kleinkläranlagen lange vor Erreichen der Nutzungsgrenze. Die gepriesene Abschaffung der nachträglichen Genehmigungspflicht von Kanalnetzen bleibt auf Leitungen unter 300 mm Nennweite beschränkt. Ob das Problem größerer undichter Altleitungen mit einem aufwendigen bürokratischen nachträglichen Genehmigungsverfahren gelöst wird, bezweifeln wir.
Die bisherige Einteilung in Gewässer 1. und 2. Ordnung in Form einer Gesetzesanlage wird aufgehoben und soll durch Rechtsverordnungen ersetzt werden, die innerhalb von 8 Monaten nach In-Kraft-Treten des Gesetzes zu erlassen sind. Bürokratieabbau war weder Ziel noch ist es Ergebnis der Novelle. Es geht um gesetzliche Regelungen zur Sicherung oder Erreichung eines guten Zustandes der Gewässer. Brandenburg leidet an zu hohen Kosten bei der Umsetzung, an zu hohen Kosten für Trink- und Abwasser sowie für die Gewässerunterhaltung. Der Anschein daran etwas zu ändern, ist allenfalls kosmetischer Natur. An ineffizienten Strukturen wird nicht gerührt. Die Linke fordert u.a die Aufhebung des Anschluss- und Benutzungszwangs, Kostenkontrolle bei der Gewässerunterhaltung und die Sicherung einer sparsamen Verwendung von Wasser.