Rede von Stefan Ludwig zur heutigen Aktuellen Stunde im Landtag Brandenburg: "Politische Konsequenzen aus der aktuellen Stasi-Debatte ziehen."
Herr Präsident!
Meine Damen und Herren!
Diejenigen, die als Richter oder Staatsanwalt in den Dienst des Landes übernommen werden wollten, wurden vor ihrer „Ernennung auf Probe“ auf Zusammenarbeit geprüft neben der umfangreichen Analyse ihrer Beteiligung an Strafverfahren jeglicher Art. Die Richterwahlausschüsse und Staatsanwaltsberufungsausschüsse erhielten all diese Materialien, so wie es die Volkskammer noch entschieden hatte. Im Lichte dieser Analysen konnte jeder Betreffende mit 2/3-Entscheidung des Gremiums übernommen werden. Als es um die Übernahme auf Lebenszeit ging, erhielt der Richterwahlausschuß nach dann geltendem Landesrecht auch die neuen Überprüfungsergebnisse – also nicht nur die 1990 verfügbaren, auch die späteren Daten waren Entscheidungsgrundlage. Wollte jemand befördert werden, gab es eine weitere Prüfung. Selbst die Rosenholz-Dateien wären bei Relevanz einbezogen worden, denn die Birthler-Behörde war bis zum 28.12.2006 gehalten, auch ohne Anfrage dem Land etwaige Erkenntnisse mitzuteilen.
An der diktatorischen Vergangenheit der DDR, insbesondere an der Arbeit des und für das MfS, gibt es nichts schönzureden. Das waren Menschenrechtsverletzungen und Vertrauensmissbrauch.
Der Weg zurück in die Gemeinschaft und der Weg hinein in demokratisch verfasste Politik führt allein über Offenheit, selbstkritischen Umgang und praktisches, nacherlebbares Engagement für Demokratie, Freiheit und soziale Gerechtigkeit. Einen anderen Weg hinein in die Demokratie, eine politische oder sonstige öffentliche Karriere unter Vortäuschung falscher Tatsachen gibt es nicht; sonst würde das Vertrauen der Menschen in die demokratischen und rechtsstaatlichen Strukturen beschädigt werden. Wer es anders versucht, gehört nicht in demokratische und rechtsstaatliche Verantwortung. Insofern haben die umfassenden Überprüfungen der 90er Jahre einen Sinn gehabt. Und: Wer jetzt ertappt wird, muss gehen. Dafür trägt er die Verantwortung.
Diese Grundsätze hat die PDS für sich, in Aufarbeitung ihrer eigenen SED-Vergangenheit, aufgestellt. DIE LINKE hat sie übernommen. DIE LINKE in Brandenburg hat bewiesen, dass sie diesen Grundsätzen folgt – im Landesverband der Partei, in der Landtagsfraktion. Und auch der von ihr unterschriebene Koalitionsvertrag lässt daran durch klare Sprache keinen Zweifel. Diejenigen, die Repression vor 1990 hier erlebten, müssen im Mittelpunkt aller Bemühungen stehen. Sie bleiben sensibel dafür, ob Menschen, die an Rechtsverletzungen beteiligt waren, heute wieder Repressionsmaßnahmen einleiten könnten. Sie bleiben sensibel, ob wir es ernst meinen mit dem Neuanfang 1990 im Land. Sie dürfen auch nach 20 Jahren kritische Fragen stellen, wir schulden ihnen Respekt. Ihre Sensibilität werden wir nicht gering schätzen.
Sie haben zuallererst Anspruch auf Aufarbeitung. Doch wird hier an Aufarbeitung gearbeitet, in den Debatten der letzten Monate, den heutigen Redebeiträgen der Opposition, in den Äußerungen des neuen Chefs der Akten-Behörde? Mein Eindruck ist: nein. Hier werden keine Hintergründe, Zusammenhänge, Wirkungsmechanismen, ideologische Verbrämung, falsche Sicherheitsdoktrin aufgearbeitet. Hier werden Namen gesucht und zur Schau gestellt, Taten aus dem Zusammenhang gerissen, manchmal sogar der Wehrersatzdienst beim Wachregiment zur hauptamtlichen Mitarbeit umgedeutet. Daher kommen wir mit der öffentlichen Debatte nicht weiter: es wird nichts Neues geleistet, es bleibt bei alten Verhaltensmustern.
Der zuerst eingereichte Entschließungsantrag von Bü90/ Grünen ist so offensichtlich rechtswidrig, dass ich nicht ins Einzelne gehen will. Nichts davon wäre vom geltenden Recht gedeckt – genau vor solch politisch motiviertem Handeln schützt uns alle der demokratische Rechtsstaat. Wir würden ihn aushöhlen, wenn wir das beschließen – daher müssen wir ihn ablehnen, wenn sie ihn nicht zurückziehen.
Die CDU regierte hier in Brandenburg 10 Jahre lang, gab es damals keine Erkenntnisse?
Genau die beiden jetzt ins Scheinwerferlicht gezerrten Personalkörper – die Angehörigen der Brandenburger Polizei und die der Justiz – hatten als Ressortminister jeweils CDU-Politiker.
2004 hätten diese Anfragen stellen können – warum jetzt, wo bundesrechtlich der Weg verbaut ist, dieses Engagement? Sind Sie von der CDU mit den damaligen Entscheidungen ihrer Parteimitglieder unzufrieden? Teilen Sie nicht die rechtliche Bewertung der Justizministerinnen Richstein und Blechinger?
Geht es um eine Kritik der Entscheidungspraxis des damaligen Justizministers Dr. Bräutigam? Geht es um eine Kritik der Entscheidungspraxis des damaligen Innenmisters Ziel? Dann sagen sie es hier deutlich und drucksen nicht rum.
Der Justizminister „verstecke sich hinter dem Rechtsstaat“, sagte der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Sven Petke (CDU), in einer der letzten Ausschusssitzungen. Ich sage: der Minister ist auf ihn, den Rechtsstaat, vereidigt worden! Er versteckt sich nun wirklich nicht, denn wie das Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Sicherungsverwahrung erneut beweist, verteidigt der Brandenburger Justizminister den Rechtsstaat! Er ist vom Gericht in seiner Position bestätigt worden, die CDU-Rechtsposition ist vom Gericht als verfassungswidrig eingestuft worden – davon müssen Sie ablenken, nicht er.
Der Rechtsstaat verlangt, dass bei neuen Erkenntnissen Entscheidungen überprüft werden. Eben bei neuen, nicht bei Bekanntem, was heute anders bewertet wird. Ebenso haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach 20 Jahren harter Arbeit für die Fortentwicklung unseres Landes Anspruch auf den Blick auf ihre gesamte Lebensleistung.