11. Mai 2009

LINKE fordert: Stopp des Ausbaus der Kleinmachnower Schleuse – Kein weiterer Havelausbau!

Die Fraktion DIE LINKE bringt in die Sitzung des Landtages Brandenburg am 14.5.2009 einen Antrag zum Verkehrsprojekts Deutsche Einheit Nr. 17 (VDE 17) ein, in dem sie den Stopp der bisherigen Planungen zum Ausbau der Schleuse Kleinmachnow fordert. Dazu erklärt die verkehrspolitische Sprecherin Anita Tack:

Die Wirtschaftlichkeit des Verkehrsprojekts Deutsche Einheit Nr. 17 (VDE 17) konnte bisher nicht nachgewiesen werden. Nach der Antwort der Bundesregierung vom 06.05.2009 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag bestätigt sich erneut: Das VDE 17 basiert auf überholten Bedarfsprognosen. So wird inzwischen nach aktueller Datenlage mit einer Stagnation des gesamten Güterverkehrs insbesondere der Binnenschifffahrt bis zum Jahr 2025 gerechnet. Die derzeitige Leistungsfähigkeit dieser Wasserstraße reicht völlig aus und wird auch den zukünftigen Anforderungen der Binnenschifffahrt gerecht. Daher sieht der Bund inzwischen nur noch einen modifizierten Ausbau der Spandauer Havel und der Spree vor und ist vom geplanten Ausbau des Teltowkanals und somit der gesamten Südtrasse des Vorhabens abgerückt. Wir meinen, dass damit auch der geplante überdimensionierte Ausbau der Schleuse Kleinmachnow auf 190 m zur Disposition steht.

Es ist höchste Zeit, dass auch die Regierungsfraktionen von SPD und CDU im Landtag – wie schon längst von Rot-Rot in Berlin - die überdimensionierte Planung und die vorgesehene Millionenverschwendung von Steuergeldern erkennen und die mit diesem Vorhaben verbundenen massiven Eingriffe in Natur, Wasserhaushalt, Landschaft für Brandenburg angesichts des tatsächlichen Bedarfs und aktueller Prognosen verhindern.

Daher verlangt DIE LINKE: Kein weiteres Versenken von Millionen in einen überdimensionierten Kanal- und Schleusenbau gegen einen breiten öffentlichen Widerstand! Wir fordern den Stopp der Ausbaupläne für die Schleuse Kleinmachnow und Beschränkung des VDE 17 auf naturverträgliche Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen.