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6. Februar 2009

Inhaltliche Auseinandersetzung nicht erwünscht!

DIE LINKE lehnt den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg LEP B-B ab, weil er den Erfordernissen einer zukunftsfähigen Landesentwicklung unter den Gegebenheiten der Länder Berlin und Brandenburg nicht gerecht wird.

Der LEP B-B wird, abgesehen von gelegentlichen kritischen Bemerkungen einzelner Abgeordneter, von der Regierungskoalition voll unterstützt. Versuche der LINKEN, Änderungen herbeizuführen, wurden im Landtag von der Koalition aus SPD und CDU
mehrheitlich abgelehnt (Antrag vom 28. März 2008, Drs. 4/6091). Das undemokratische Landesplanungsrecht in Brandenburg und Berlin sieht weder eine Befassung des Landtages in Brandenburg noch irgendwelche anderen Möglichkeiten zur Beschlussfassung im
Fachausschuss vor. Auch das hat DIE LINKE bereits mit Nachdruck kritisiert.

Nachdem der Entwurf zum neuen Landesentwicklungsplan im Kabinett abgesegnet wurde, wurde der zuständige Fachausschuss für Infrastruktur und Raumordnung im Landtag Brandenburg „ins Benehmen gesetzt“. Das heißt nichts weiter, als das auf diesem Weg die Landtagsabgeordneten des Landes Brandenburg darüber informiert wurden, dass der Landesentwicklungsplan so wie er vorliegt, auch verabschiedet wird. Für inhaltliche Auseinandersetzungen war kein Raum. Im vorgelegten LEP B-B wird eine wichtige Aufgabe der Raumordnung, Ausgleichswirkungen zu befördern, zu Gunsten der Strategie „Stärken stärken“ aufgegeben. Dies findet seinen Ausdruck im neuen System der Zentralen Orte und den damit verbundenen Aufgaben zur Sicherung der Daseinsvorsorge.

Das bedeutet:
1. Die im LEP B-B festgelegten Funktionen und Funktionszuweisungen der Daseinsvorsorge wirken nicht im Sinne ihrer Sicherung, wie das die Leitbilder der Raumordnung (2006) für
alle Bundesländer  als notwendige Aufgabe stellen, sondern dahingehend, dass sich das das Land aus weiten Teilen seiner Verantwortung zurückzieht. In unzumutbarer Weise wird dagegen Verantwortung Städten und Gemeinden (bei einer Überbewertung ihrer Leistungskraft nach der  Gemeindegebietsreform) übertragen.

2. Das dreistufige System der Zentralen Orte ohne eine Nahbereichsstufe (Grundzentren) ist der Ausdruck der vorgenannten Strategie. Insbesondere entspricht das Netz der nunmehr festgelegten Mittelzentren nicht den wirklichen Strukturen der übergemeindlichen Daseinsvorsorge und benachteiligt zahlreiche Städte und Gemeinden mit raumbedeutsamen Funktionen. Zentraler Ort zu sein, bedeutet nicht in erster Linie finanziellen Gewinn im Finanzausgleich, sondern eine vorrangige Einordnung in Förderprogramme, in Infrastrukturmaßnahmen und öffentliche Nahverkehrsgestaltung, d.h. Entwicklungsperspektiven. Das weitmaschige Netz der Mittelzentren verstärkt die Tendenzen des Auseinanderdriftens der Teilräume des Landes und vermindert die Entwicklungspotentiale insbesondere von Städten im ländlichen Raum.

3. Der LEP B-B findet keine Antworten auf Fragen, die die unterschiedlichen Teilräume des Landes
und ihre Entwicklungserfordernisse aufwerfen. Die peripheren Räume des Landes erfordern andere Ansätze der Raumentwicklung als das Umland von Berlin. Die plakativen Erklärungen zur großräumigen Verantwortungsgemeinschaft „Hauptstadtregion“ beheben dieses Defizit ebenso wenig wie die im Entwurf 2008 eingearbeiteten Hinweise auf die Politik im ländlichen Raum. Neben den nunmehr beseitigten Entwicklungshemmnissen im engeren Verflechtungsraum fehlt im LEP B-B der Ansatz, dem bisherigen äußeren Entwicklungsraum landesplanerische Entwicklungsimpulse zu geben.

4. Das öffentliche Beteiligungsverfahren bei der Aufstellung des LEP B-B ist mit 489
Stellungnahmen und 4.516 Anregungen und Bedenken auf eine große Resonanz gestoßen. 20 Prozent der Anregungen und Bedenken betreffen das Zentrale Orte-System mit den Aussagen zur Systemfestlegung, zu den Funktionszuweisungen der Grundversorgung und der Mittelzentren. Sie sind ein eindeutiger Hinweis auf die planerischen Defizite des LEP B-B. Diese 900, vorwiegend von Städten und Gemeinden eingebrachten, Bedenken und Anregungen wurden in Abwägungsverfahren nicht mit einer einzigen Planansatzänderung berücksichtigt. Insgesamt finden sich im nunmehr vorgelegten Planentwurf 16 Änderungen. Gemessen an der Zahl von 4.500 Anregungen und Bedenken ist das ein Ausdruck für das vorherrschende Demokratieverständnis und die Mitwirkungsmöglichkeiten im Lande.

Der Entwurf des LEP B-B wird den Erwartungen an eine Entwicklung einer Region „Berlin- Brandenburg“ nicht gerecht. Das Leitbild der LINKEN „Für ein zukunftsfähiges und solidarisches Brandenburg der Regionen“ hat die Alternativen zu der von oben diktierten Landesplanung in Brandenburg überzeugend herausgearbeitet. Den Regionen, den Kreisen wie den Städten und Gemeinden sind die  Möglichkeiten und die Mittel in die Hand zu geben, eigenverantwortlich zu planen, Daseinsvorsorge und Teilhabe selbständig zu organisieren und mit starken Städten und lebenswerten Dörfern dem Anspruch auf gleichwertige Lebensbedingungen in allen Landesteilen gerecht zu werden.

Das Parlament und auch die Kommunen müssen stärker und umfassender in solche Diskussionen eingebunden werden. Dafür wird sich DIE LINKE einsetzen.