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3. April 2009

Falsche Erwartungen geweckt!

Erstens sind die Auszahlungsmodalitiäten mit der Bundesregierung noch nicht abschließend geklärt. Derzeit gibt es nur Überlegungen, dass die Kommunen direkt projekt- und rechnungsbezogen die Investitionsmittel erhalten sollen. Da aber zwischen Bund und Kommunen keine direkten Finanzbeziehungen bestehen, muss zur tatsächlichen Umsetzung erst das Grundgesetz geändert werden. Wie aber ein solches Abrechnungsverfahren zwischen Bund und den Kommunen praktisch aussehen soll, kann bisher niemand darstellen.

Zweitens ist nicht geklärt, ob Brandenburgs Kommunen für die Konjunkturprojekte in Vorleistung gehen müssen. Auch die Koalition aus SPD und CDU geht in ihrem Entschließungsantrag (Drucksache 4/7421) von Vorleistungen der Kommunen aus. Sie fordert von die Landesregierung auf „...Dabei soll eine Vorfinanzierung durch die Kommunen möglichst vermieden werden. ...“. Und auch Landesregierung selbst bestritt in der parlamentarischen Debatte dazu nicht, dass die Kommunen in Vorleistung gehen müssen.

Einzig Herr Baaske schließt nun kategorisch Vorleistungen seitens der Kommunen aus. Solange aber solche grundlegenden Unklarheiten bestehen und dadurch die Kommunen verunsichert werden, ist es unverantwortlich zu erklären, die Mittel würden schnell und unbürokratisch an die Kommunen ausgezahlt. Herr Baaske sollte sich daher   dringend mit seiner Landesregierung beraten.

Insofern fordert DIE LINKE die Landesregierung auf, endlich ihrer Verantwortung nachzukommen und für die brandenburgischen Kommunen Durchführungsbestimmungen zu erlassen.